Die zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz von Kindern. Was auch immer ihr Wohl gefährden kann, soll möglichst vermieden oder unterbunden werden. Dafür gibt es in der Praxis einige Vorkehrungen, Einrichtungen, Regeln und Richtlinien. Eine ist die „insoweit erfahrene Fachkraft“. Sie soll beratend in Anspruch genommen werden können, wenn der Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung auftaucht. So will es das Gesetz.