Im Rahmen unserer flexiblen ambulanten Dienstleistungen unterstützen wir Jugendliche, alleinerziehende Mütter und Väter, werdende Mütter oder Eltern sowie komplette Familien, die sich in sozialen oder alltagspraktischen Kontexten überfordert zeigen und zumindest vorübergehend sozialpädagogische Unterstützung benötigen. 

Typische Anlässe und Ansatzpunkte für Hilfestellung sind zum Beispiel:

  • Fragen der Haushaltsführung (Wohnungssuche, Hygiene, Finanzen)
  • Die Entwicklung und Versorgung von Kindern (Ernährung, Pflege, Förderung und Entwicklung)
  • Psychosoziale Problemstellungen (persönliche Krisen, Beziehungsfragen, therapeutische Versorgung)
  • Kontakt zu Institutionen (Leistungsanträge, juristische Fragen, Umgang mit Schulen und Kindergärten)
  • Ausbildungsfragen (Schulbildung, berufliche Integration, Kontakt zur Arbeitsverwaltung, Bewerbungen)
  • Fragen der Gesundheitsfürsorge (Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsberatung)

Wir bieten unsere Unterstützungsleistungen in unterschiedlichen Formen an. Sie reichen von der sozialpädagogischen Familienhilfe, der Erziehungsbeistandschaft und begleitenden Betreuungsformen im sozialen Umfeld bis hin zu einer sozialpädagogischen Intensivbetreuung für den Einzelfall. Selbstverständlich bieten wir unsere ambulante Hilfe auch für unbegleitete, noch minderjährige Ausländer an (UMA/UMF) an.

Das Leistungsprogramm unserer FLEX-Dienste ist ebenso umfangreich wie variabel und kann auf den je individuellen Unterstützungsbedarf abgestimmt werden. Methodisch setzen wir im Familienbereich insbesondere auf verschiedene Formen des Coachings im häuslichen Umfeld, wenn hilfreich auch mit Videounterstützung, und den SIT-Ansatz. Auch ein Anti-Gewalt-Training (AAT) ist Teil des Programms. Auf Wunsch können wir darüber hinaus ein umfassendes Clearing anbieten, insbesondere für den Fall von eher unübersichtlichen Krisensituationen. Eingeschlossen dabei: eine psychosoziale Diagnostik und weitere Betreuungsempfehlungen.

Die rechtliche Grundlage sämtlicher Maßnahmen in diesem Bereich bildet das SGB VIII. Der Aufwand richtet sich nach dem Einzelfall. 

Setting:flexible ambulante Hilfen
Standort:Herne und angrenzende Städte
Plätze:nach Anfrage
Altersklasse:nach Bedarf
Rechtliche Grundlage:§§29, 30, 31, 35, 35a, 36
Konzept-Download als PDF
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Ansprechperson

Carsten Schmidt

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