Es kommt vor, dass ein Jugendamt den Eindruck gewinnt, dass Kinder oder Jugendliche innerhalb der Familie nicht ausreichend betreut und gefördert werden – oder sogar: dass unmittelbare Gefahr für sie besteht. In solchen Fällen wird das Jugendamt das Kind aus der Familie herausnehmen und für eine Unterbringung außerhalb des familiären Umfelds sorgen.
Auch dafür sind wir eine Anlaufstelle, da wir Kinder und Jugendliche vorübergehend oder manchmal auch für eine längere Zeit in unsere Obhut nehmen. Unser Ziel ist es jedoch immer, Eltern und Kinder so schnell wie möglich wieder zusammenzuführen.
Jugendämter müssen gute Gründe haben, um diesen Schritt zu gehen, da sie die Rechte der Eltern respektieren müssen. Oftmals ist dazu auch die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich. Sobald das Jugendamt aktiv wird, haben die Eltern insbesondere das Recht, umgehend über alle weiteren Schritte informiert zu werden. Sie sollten in alle Überlegungen bezüglich ihrer Kinder einbezogen werden. Das Jugendamt berät und diskutiert gemeinsam mit Fachleuten, was das Beste für das Kind ist und wie der Familie insgesamt optimal geholfen werden kann. Diese Gespräche sollen unter Beteiligung der Eltern geführt werden. Sie haben das Recht dazu und können mit darüber entscheiden, wer welche Unterstützungsleistung erbringen sollte. Zum Thema der „Elternrechte“ den haben wir einen kleinen Ratgeber aufgelegt:
PDF Erziehungshilfen & Elternrechte
Es ist von Vorteil, eine kooperative, offene und ehrliche Zusammenarbeit mit den Jugendämtern anzustreben. Denn letztendlich haben sie nur ein Ziel: zu helfen. Das ist ihre Aufgabe. Sowohl das Jugendamt als auch die Eltern wollen nur das Beste für das Kind.