Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen für ihre Kinder. Dies gilt auch in schwersten Familienkrisen und selbst dann, wenn die Krise durch Elternverhalten überhaupt erst ausgelöst wird. Es ist schon deshalb ein selbstverständliches Ziel, Familiensysteme möglichst zu erhalten. Jede Chance dazu sollte auch genutzt werden.
Eine dieser Chancen ist die Systemische Interaktionstherapie (SIT). Es handelt sich um ein Konzept zur Aktivierung von Eltern und hat sich gerade in der Praxis bewährt. Das zentrale Ziel besteht darin, Eltern dazu zu befähigen, erzieherische Verantwortung zu übernehmen. Und: sie für diesen Prozess zu motivieren. Daran zu arbeiten, eröffnet große Chancen. Denn wenn es gelingt, elterliches Verhalten zu verändern, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel größer, dass dies auch den Kindern gelingt und Fehlentwicklung vermieden werden können.
Den SIT-Ansatz zeichnet die Annahme aus, dass Eltern prinzipiell gute Eltern sein wollen. Gelingt das nicht, so hat es in vielen Fällen nicht einfach mit Unvermögen, sondern mit Rollenkonflikten und erstarrten Kommunikationsstrukturen in der Familie zu tun, die sich derart verfestigen und zuspitzen können, dass die Krise zum Normalmodus des familiären Alltags wird. Außenkontakte werden gekappt, das System verschließt sich im Modus der Krise. Auch die Ablehnung von Hilfeangeboten ist dann wahrscheinlich.
Will man dies ändern, so hat man zunächst die vorhandenen Emotionen ernst zu nehmen, denn sie dominieren alles andere. Hier setzt das SIT-Konzept an. Vorrangiges Ziel ist die Kooperation der Eltern. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte: dafür, Eltern für typisch unproduktive Beobachtungsschemata und destruktive Verhaltensmuster zu sensibilisieren. Dafür, gezielt an Verhaltensalternativen zu arbeiten. Im SIT-Programm sind dies die Schritte zwei und drei. Ganz zu Beginn steht die Elternaktivierung.
Wir bieten diese Form der Familienarbeit (Familiengruppenarbeit FGA) an unserem Standort in Iserlohn an. Ein ambulantes Setting ist deshalb von Vorteil, weil wir so einen unmittelbaren, sehr direkten Bezug zu den familiären Lebenswelten gewinnen. Voraussetzung für unsere Leistungen ist gleichwohl eine im Grundsatz stabile, tragfähige Bindung zwischen Eltern und Kindern.
Rechtliche Grundlage dafür bilden § 27 ff, § 29, §§ 30, 32, 34, 36 ff. SGB VIII.
Eine Einführung ins SIT-Konzept steht hier zum Download bereit.